Nutzungsbedingungen
Future Demand GmbH · Version 3 · Gültig ab 11. Juni 2026
Software-as-a-Service-Vertrag für Geschäftskunden, einschließlich Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Aktualisiert zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Datenverordnung) und zur Stärkung des Schutzes vertraulicher Informationen, Geschäftsgeheimnisse und des geistigen Eigentums der Anbieterin nach Vertragsbeendigung.
Zu dieser Version
Diese Fassung (v3) behält die vollständige Struktur der Fassung v2 bei (Geltungsbereich; Teil A — weltweit, ausgenommen Vereinigte Staaten und Kanada, bindend in deutscher Sprache; die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO nebst Anlagen; sowie Teil B — Vereinigte Staaten und Kanada) und stärkt den Schutz der vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse, der Methodik und des geistigen Eigentums der Anbieterin nach Vertragsbeendigung.
Zusammenfassung der Änderungen
Vertraulichkeit (Ziffer 17): ein ausdrückliches, fortgeltendes nachvertragliches Verwendungsverbot; eine Definition der Geschäftsgeheimnisse im Einklang mit dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) in Teil A bzw. dem US Defend Trade Secrets Act und dem anwendbaren einzelstaatlichen Recht in Teil B; sowie eine Weitergabepflicht, die den Kunden verpflichtet, jedem Dritten, dem er Zugang gewährt, gleichwertige Pflichten aufzuerlegen und für ihn zu haften. Geistiges Eigentum (Ziffer 18): ein Verbot des Reverse Engineering und der Ableitung unter Wahrung zwingender gesetzlicher Rechte zu Interoperabilität und Fehlerberichtigung. Nichtnachbau (Ziffer 19, neu): eine eng gefasste, zeitlich begrenzte Beschränkung (18 Monate) der Verwendung der Materialien und vertraulichen Informationen der Anbieterin zum Aufbau eines im Wesentlichen ähnlichen Konkurrenzprodukts — kein allgemeines Wettbewerbsverbot. Unterlassungsanspruch (Ziffer 20, neu): Anerkennung eines nicht wiedergutzumachenden Schadens und des Rechts, neben Schadensersatz Unterlassung zu verlangen. Salvatorische Klausel (Ziffer 22) und die Liste fortbestehender Regelungen (Ziffer 24) werden entsprechend angepasst. Die kommerziellen Bedingungen (Preis, Abrechnung, Laufzeit, Wechselrechte nach der Datenverordnung) ändern sich gegenüber v2 nicht.
Geltungsbereich
1. Sofern der Kunde seinen satzungsmäßigen Sitz, seine Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas hat, wird der Nutzungsvertrag einschließlich der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung unter Teil A mit der Future Demand GmbH geschlossen.
2. Sofern der Kunde seinen satzungsmäßigen Sitz, seine Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in Kanada hat, wird der Nutzungsvertrag einschließlich der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung unter Teil B mit der Future Demand GmbH geschlossen.
Bindende Sprache
Bindend ist die deutsche Fassung dieser Nutzungsbedingungen unter Teil A. Die englische Fassung ist eine unverbindliche Übersetzung. Teil B (USA/Kanada) besteht ausschließlich in englischer Sprache.
Keine Verbraucherverträge
Die Anbieterin schließt ausschließlich Verträge mit gewerblichen Kunden. Mit Annahme dieser Bedingungen erklärt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und nicht als Verbraucher.
Teil A — Nutzungsvertrag
Weltweit, ausgenommen die Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada.
1. Allgemeine Regelungen
1.1
Die Future Demand GmbH, Köpenicker Str 145, 10997 Berlin, HRB 231043 B (Amtsgericht Charlottenburg) („Anbieterin”), vertreten durch ihren Geschäftsführer Hannes Tronsberg, entwickelt und vertreibt Software („Software”) im Business-to-Business-Bereich und erbringt alle zugehörigen Dienstleistungen. Die Anbieterin gewährt dem Kunden die zeitweise Nutzung der Software zum Zugriff über eine Telekommunikationsverbindung sowie Speicherplatz für Anwendungsdaten und die in diesem Vertrag beschriebenen Service-Leistungen. Die konkreten Leistungen, Umfänge und Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung („Vertrag”).
1.2
Diese Nutzungsbedingungen zusammen mit den Angaben im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung enthalten abschließend die zwischen den Parteien geltenden Bedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie von der Anbieterin in Textform bestätigt werden.
1.3
Die Anbieterin kann diese Nutzungsbedingungen jeweils ändern. Unwesentliche Änderungen (Klarstellungen, Korrekturen, neue Funktionen zu gleichwertigen Bedingungen, Umsetzung gesetzlicher Vorgaben) werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt; Schweigen gilt nach Fristablauf als Zustimmung. Wesentliche Änderungen — insbesondere zu Preis, Laufzeit, Kündigungsfristen, Gewährleistungsumfang, Haftungsbegrenzungen oder den Bestimmungen zu Wechsel, Portabilität und Ausstieg — bedürfen der aktiven Zustimmung des Kunden. Die fortgesetzte Nutzung gilt insoweit nicht als Zustimmung.
2. Leistungen der Anbieterin
2.1
Vorbehaltlich der Einhaltung dieses Vertrags durch den Kunden räumt die Anbieterin dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software sowie an dem Speicherplatz auf den Servern der Anbieterin ein („Software-as-a-Service-Leistungen” oder „Leistungen”), und zwar gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
2.2
Weitere Leistungen als die vereinbarten Leistungen sind von der Anbieterin nicht geschuldet. Insbesondere ist die Anbieterin nicht verpflichtet:
- 2.2.1 das Prognoseergebnis der Leistungen als reines Prognoseinstrument auf seine inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen; die Anbieterin übernimmt insoweit keine Verantwortung;
- 2.2.2 die vom Kunden gemäß Ziffer 8 zur Verfügung gestellten Daten und Marktdaten auf Richtigkeit zu überprüfen oder zu aktualisieren; „Marktdaten” sind Daten, die die Anbieterin dem Kunden zu Analysezwecken zur Verfügung stellt und aus verschiedenen Quellen bezieht;
- 2.2.3 zu prüfen, ob die vom Kunden beabsichtigte Verwendung der Marktdaten rechtmäßig ist;
- 2.2.4 Auskunft über eine oder mehrere Quelle(n) der Marktdaten zu erteilen oder diese zu benennen.
2.3
Die Anbieterin darf bei der Erbringung der Leistungen Nachunternehmer und Unterauftragsverarbeiter einbeziehen. Eine aktuelle Liste wird unter future-demand.com/legal/subprocessors geführt. Die Benachrichtigung erfolgt gemäß der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung in Teil A, Abschnitt II.
3. Bestellvorgang
3.1
Im Rahmen des Bestellvorgangs hat der Kunde seine Unternehmensdaten, Rechnungsdaten, einen Ansprechpartner, die gewählte Abrechnungsperiode (quartalsweise oder jährlich) sowie den Leistungsumfang anzugeben. Die Annahme durch die Anbieterin erfolgt in Textform (einschließlich E-Mail oder elektronischer Signaturplattform). Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande.
3.2
Vor Vertragsschluss stellt die Anbieterin die nach Art. 26 der Verordnung (EU) 2023/2854 („Datenverordnung”) erforderlichen Informationen zur Verfügung, insbesondere zur Art der Leistungen, zu den Verarbeitungsstandorten, zu den Wechselmechanismen gemäß Ziffer 15 dieses Teils A sowie zu den Kategorien exportierbarer Daten und digitaler Vermögenswerte.
4. Bereitstellung der Software
4.1
Für die Dauer des Vertrags stellt die Anbieterin dem Kunden die Software in dem im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Umfang in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Verfügung.
4.2
Die Software ist betriebsfähig bereitgestellt, wenn die Anbieterin dem Kunden die Freischaltung mitgeteilt oder die Freischaltcodes übermittelt hat.
4.3
Die Anbieterin entwickelt die Software laufend weiter und verbessert sie durch regelmäßige Updates und Upgrades.
4.4
Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie die Telekommunikationsverbindung ist die Anbieterin nicht verantwortlich.
5. Nutzungsrechte an der Software
5.1
Die Anbieterin räumt dem Kunden für die vereinbarte Dauer das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software bestimmungsgemäß zu nutzen.
5.2
Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung notwendig ist. Hierzu zählt das Laden in den Arbeitsspeicher auf dem Server der Anbieterin, nicht jedoch das — auch nur vorübergehende — Installieren oder Speichern auf Datenträgern des Kunden.
5.3
Der Kunde darf die Software nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen.
5.4
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen oder die Software zu veräußern.
5.5
Sofern die Anbieterin neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
6. Einräumung von Speicherplatz
6.1
Die Anbieterin überlässt dem Kunden einen Speicherplatz im vereinbarten Umfang auf ihren Servern.
6.2
Der Kunde darf den Speicherplatz nicht teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich Dritten überlassen.
7. Service Level
7.1
Die tatsächlich erreichte Verfügbarkeit wird quartalsweise berechnet. Die Leistungen gelten als verfügbar, wenn sie im jeweiligen Zeitraum erreichbar waren.
7.2
Für die Berechnung gelten Ausfallzeiten, die nicht der Anbieterin zurechenbar sind, als Verfügbarkeitszeit. Die Anbieterin haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die ganz oder teilweise verursacht werden durch: (a) mit dem Kunden vereinbarte Wartungsarbeiten; (b) unvorhergesehene, erforderliche Wartungsarbeiten (höhere Gewalt, Hardwareausfälle, Streiks, Naturkatastrophen); (c) Viren- oder Hackerangriffe trotz üblicher Schutzmaßnahmen; (d) Vorgaben des Kunden oder fehlende Mitwirkung; (e) Blockierung von Konsolen- oder Fernzugriffen durch den Kunden; (f) Vorgaben des Software-Herstellers; (g) dringend notwendige Security Patches; (h) Software-Fehler in Kundenanwendungen; (i) Umstände außerhalb der Sphäre der Anbieterin.
7.3
Die Anbieterin hält einen Supportdienst werktags (Mo–Fr, ausgenommen deutsche gesetzliche Feiertage) zwischen 09
und 16 Uhr MEZ unter support.future-demand.com bereit.7.4
Sofern im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung bestimmte Service Levels zugesichert sind, gelten Reaktionsfristen von drei Stunden bei Priorität 1 (vollständiger Systemausfall > 2 h), acht Stunden bei Priorität 2 (Verfügbarkeit < 70 % über > 3 h) und fünf Stunden bei Priorität 3 (Verfügbarkeit < 50 % über > 2 h). Die Frist ist gewahrt, wenn der Eingang bestätigt und eine erste Diagnose, Lösung oder Eingrenzung mitgeteilt wird.
8. Kundendaten
8.1
Der Kunde stellt der Anbieterin die für die Nutzung der Leistungen erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung.
8.2
Die Anbieterin ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, eine Plausibilitäts- oder rechtliche Prüfung der beabsichtigten Verwendung von Marktdaten vorzunehmen.
8.3
Der Kunde behält sämtliche Rechte an seinen Kundendaten. Der Export bei Beendigung ist in Ziffer 15 geregelt.
9. Gewährleistung und Mängelrechte
9.1
Die Mängelrechte bestimmen sich nach den gesetzlichen Regelungen des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) mit der Maßgabe, dass die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss bestehende Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen ist.
9.2
Der Kunde hat Mängel der Anbieterin unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.
10. Vergütung und Abrechnung
10.1
Die vom Kunden zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
10.2
Die Abrechnung erfolgt vollständig im Voraus: Der Gesamtbetrag für die gewählte Abrechnungsperiode (quartalsweise oder jährlich) wird zu Beginn dieser Periode fällig. Nachträgliche, monatliche oder anteilige Abrechnungen werden nicht angeboten. Variable oder nutzungsabhängige Entgelte werden im Voraus geschätzt berechnet und am Ende der Periode abgerechnet oder in die nächste Vorauszahlung einbezogen.
10.3
Sämtliche Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer bzw. entsprechender Steuern. Die Anbieterin stellt Rechnungen elektronisch aus, für deutsche Geschäftskunden bei Erforderlichkeit in einem strukturierten E-Rechnungsformat (XRechnung oder ZUGFeRD).
10.4
Der Vergütungsanspruch für eine Abrechnungsperiode entsteht mit Vertragsschluss oder Beginn der Periode, je nachdem, was später eintritt, und ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Bei Kündigung durch den Kunden (einschließlich Wechselkündigung nach Ziffer 15) sind vorausgezahlte Beträge für die laufende Periode nicht erstattungsfähig; für Folgeperioden besteht kein Anspruch.
10.5
Die Anbieterin passt die Vergütung nach billigem Ermessen der Kostenentwicklung an (Hard- und Software, Energie, Kommunikationsnetze, jährliche Ticketkapazität, Lohnkosten, regulatorischer Rahmen). Kostensteigerungen in einer Kategorie führen nur insoweit zu Preiserhöhungen, als kein Ausgleich durch Kostensenkungen in anderen Kategorien besteht. Die Anbieterin informiert in Textform mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten. Bei Preiserhöhung kann der Kunde den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen; bis dahin gilt der bisherige Preis.
10.6
Der Kunde darf gegen Zahlungsansprüche der Anbieterin nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
10.7
Bei Zahlungsverzug gelten: (a) Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a.; (b) Erstattung angemessener Eintreibungskosten einschließlich Anwalts-, Gerichts- und Inkassokosten; (c) bei Verzug über 30 Tage nach Mahnung kann die Anbieterin die Leistungen aussetzen, bis alle überfälligen Beträge und Zinsen beglichen sind.
11. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
11.1
Der Kunde ist für Eingabe und Pflege der erforderlichen Daten verantwortlich und prüft diese vor Eingabe mit marktüblichen Virenschutzprogrammen.
11.2
Der Kunde verhindert durch geeignete Vorkehrungen den unberechtigten Zugriff Dritter, hält Zugangsdaten geheim und informiert die Anbieterin unverzüglich bei Kompromittierungsverdacht.
11.3
Der Kunde nutzt die Leistungen nicht für rassistische, diskriminierende, pornografische, jugendgefährdende, politisch extreme oder sonst rechtswidrige Zwecke. Bei begründetem Verdacht kann die Anbieterin den Speicherplatz sofort sperren und hebt die Sperre nach Entkräftung auf.
11.4
Der Kunde stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter aus Verletzung der Pflichten nach Ziffern 11.1–11.3 frei und haftet für alle Schäden und Rechtsverfolgungskosten.
12. Höhere Gewalt
12.1
Keine Partei haftet für Nichterfüllung aufgrund von Ursachen außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle (höhere Gewalt, Terror, behördliche Anordnungen, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme, Ausfall von Kommunikations- oder Versorgungsnetzen, Arbeitskampf, Lieferantenausfall, Epidemie/Pandemie).
13. Haftung
13.1
Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unbeschränkt.
13.2
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei Verletzung einer Kardinalpflicht, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
13.3
Die Gesamthaftung pro Vertragsjahr ist auf die in den vorangegangenen zwölf Monaten gezahlte bzw. geschuldete Vergütung begrenzt. Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit und Produkthaftung bleiben unberührt.
14. Laufzeit und Kündigung
14.1
Die Mindestvertragslaufzeit entspricht der im Bestellvorgang gewählten Abrechnungsperiode (drei oder zwölf Monate) und beginnt mit der betriebsfähigen Bereitstellung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die gewählte Abrechnungsperiode, sofern er nicht nach dieser Ziffer 14 oder Ziffer 15 gekündigt wird.
14.2
Die ordentliche Kündigung durch den Kunden ist mit einer Kündigungsfrist von höchstens zwei Monaten zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode möglich. Daneben kann der Kunde das Wechselrecht nach Ziffer 15 ausüben, das eine Kündigung auch innerhalb einer laufenden Periode mit zweimonatiger Frist ermöglicht.
14.3
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei Zahlungsverzug trotz Mahnung und Nachfristsetzung oder bei Verletzung der Nutzungsbestimmungen. Voraussetzung ist eine Abmahnung in Textform mit angemessener Frist zur Abhilfe.
14.4
Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB), einschließlich per E-Mail oder Kundenportal. Die Anbieterin bestätigt den Eingang binnen fünf Werktagen.
15. Wechsel, Portabilität und Ausstieg
Dieser Abschnitt setzt die Rechte des Kunden nach Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 („Datenverordnung”) um. Er gilt unabhängig von einer anderweitig vereinbarten längeren Laufzeit oder Kündigungsfrist.
15.1 Wechselrecht
Der Kunde kann jederzeit einen Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zu einer On-Premise-Umgebung einleiten, indem er die Anbieterin in Textform benachrichtigt. Die Kündigungsfrist darf zwei Monate nicht überschreiten und beginnt mit der Eingangsbestätigung durch die Anbieterin. Die Beendigung wird mit Abschluss des Wechselprozesses wirksam; wünscht der Kunde keinen Datenwechsel, mit weisungsgemäßer Löschung der exportierbaren Daten.
15.2 Exportierbare Daten
Auf Anforderung stellt die Anbieterin dem Kunden oder einem benannten übernehmenden Anbieter (a) Rohdaten, (b) die im Rahmen der Leistungen erzeugten abgeleiteten und vorverarbeiteten Daten und (c) die digitalen Vermögenswerte, zu deren Nutzung der Kunde berechtigt ist, in maschinenlesbarem, allgemein gebräuchlichem und strukturiertem Format zur Verfügung.
15.3 Wechselprozess und Fristen
Die Anbieterin leitet den Wechselprozess innerhalb angemessener Zeit, jedenfalls innerhalb der zweimonatigen Frist, ein und schließt die Übertragung innerhalb von dreißig Tagen nach Fristablauf ab. Ist dies technisch nicht möglich, kann die Frist unter vorheriger schriftlicher Begründung auf maximal sieben Monate verlängert werden, wobei die Leistungen fortgeführt werden.
15.4 Wechselentgelte
Bis zum 11. Januar 2027 darf die Anbieterin nur die für den Wechsel unmittelbar entstandenen tatsächlichen Kosten in Rechnung stellen; diese sind zu dokumentieren und müssen angemessen sein. Ab dem 12. Januar 2027 dürfen keine Wechselentgelte mehr erhoben werden.
15.5 Entgelte während der Kündigungsfrist
Vorausgezahlte Beträge für die laufende Periode bleiben gemäß Ziffer 10.4 fällig und nicht erstattungsfähig. Für Folgeperioden fallen keine Entgelte an.
15.6 Mitwirkung
Die Parteien arbeiten nach Treu und Glauben für einen reibungslosen Wechsel zusammen. Die Anbieterin hält die funktionale Gleichwertigkeit der Leistungen während der Kündigungsfrist aufrecht.
Wechsel ≠ Lizenz zum Nachbau
Die Ausübung der Rechte zu Wechsel, Portabilität und Ausstieg nach dieser Ziffer und der Erhalt exportierter Daten begründen kein Recht des Kunden an den vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnissen, der Methodik oder den Modellen der Anbieterin und lassen die Pflichten nach den Ziffern 17 bis 20 unberührt. Die exportierten Daten beschränken sich auf die eigenen Eingabedaten des Kunden, die für den Kunden erzeugten abgeleiteten Daten und die digitalen Vermögenswerte, zu deren Nutzung der Kunde berechtigt ist.
15.7 Löschung nach Beendigung
Spätestens dreißig Tage nach Wirksamwerden der Kündigung löscht die Anbieterin die personenbezogenen Daten des Kunden, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, und bestätigt die Löschung auf Anforderung in Textform.
16. Datenschutz
16.1
Die Parteien beachten die datenschutzrechtlichen Vorgaben und verpflichten ihre Mitarbeitenden und Unterauftragsverarbeiter entsprechend. Soweit erforderlich, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO gemäß Teil A, Abschnitt II.
17. Vertraulichkeit, Verwendungsverbot und Geschäftsgeheimnisse
17.1
Jede Partei behandelt vertrauliche Informationen der anderen Partei streng vertraulich, verwendet sie ausschließlich für Vertragszwecke und erlegt ihren Vertretern gleichwertige Pflichten auf. Zu den „vertraulichen Informationen” der Anbieterin gehören insbesondere die Software, die Marktdaten, die Methodik, die Prognose- und Zielgruppenmodelle, die Cluster-Logik, die Algorithmen, die Scoring- und Ranking-Ansätze, die Datenstrukturen und Schnittstellen sowie nicht öffentliche technische, kaufmännische und betriebliche Informationen der Anbieterin, unabhängig davon, ob sie als vertraulich gekennzeichnet sind.
17.2
Die Pflichten gelten nicht für Informationen, die ohne Vertragsverletzung öffentlich zugänglich sind, der empfangenden Partei vor der Mitteilung ohne Vertraulichkeitsbindung bekannt waren, von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Nutzung oder Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden oder kraft Gesetzes, gerichtlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind; im letztgenannten Fall benachrichtigt die empfangende Partei die andere Partei, soweit rechtlich zulässig, vorab und beschränkt die Offenlegung auf das erforderliche Maß.
17.3 Nachvertragliches Verwendungsverbot
Während der Vertragslaufzeit und nach Beendigung des Vertrags wird der Kunde, solange die Informationen ein Geschäftsgeheimnis bleiben oder sonst vertraulich sind, die vertraulichen Informationen der Anbieterin nicht verwenden oder offenlegen, um ein Produkt, eine Dienstleistung, ein Modell oder einen Datensatz zu entwickeln oder einem Dritten (einschließlich eines CRM-, Technologie-, Agentur- oder Analyseanbieters) bei dessen Entwicklung zu helfen oder dies zu ermöglichen; der Kunde stellt sicher, dass auch seine verbundenen Unternehmen, Mitarbeitenden, Auftragnehmer, Vertreter und Partner dies unterlassen. Die Ausnahmen nach Ziffer 17.2 gelten fort. Diese Ziffer 17.3 überdauert die Beendigung des Vertrags.
17.4 Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Die Methodik, die Prognose- und Zielgruppenmodelle, die Cluster-Logik, die Algorithmen, die Datenstrukturen sowie nicht öffentliche technische, kaufmännische und betriebliche Informationen der Anbieterin sind Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen („GeschGehG”). Die Anbieterin trifft den Umständen nach angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen, einschließlich der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Anlage 2, Zugriffsbeschränkungen nach dem Need-to-know-Prinzip und Vertraulichkeitsverpflichtungen. Der Kunde wird diese Geschäftsgeheimnisse nicht auf eine nach § 4 GeschGehG verbotene Weise erlangen, nutzen oder offenlegen. Die Ansprüche der Anbieterin nach §§ 6 bis 8 GeschGehG sowie die erlaubten Handlungen nach § 3 GeschGehG bleiben unberührt; das Reverse Engineering ist in Ziffer 18.3 geregelt.
17.5 Weitergabe an Dritte
Gewährt der Kunde einem Dritten — einschließlich eines CRM-, Technologie-, Agentur- oder Analyseanbieters — Zugang zu den Leistungen oder zu vertraulichen Informationen der Anbieterin, so verpflichtet der Kunde diesen Dritten zuvor schriftlich zu Vertraulichkeits-, Verwendungs- und Reverse-Engineering-Verbotspflichten, die mindestens so schützend sind wie die Ziffern 17 bis 19. Der Kunde bleibt für jedes Handeln oder Unterlassen dieses Dritten in vollem Umfang verantwortlich und haftet hierfür wie für eigenes Handeln; auf Verlangen benennt er die Dritten, denen er einen solchen Zugang gewährt hat.
18. Geistiges Eigentum
18.1
Sämtliche Rechte des geistigen Eigentums an Software, Marktdaten, Dokumentation und zugehörigen Materialien verbleiben bei der Anbieterin.
18.2
Der Kunde behält alle Rechte an seinen Kundendaten. Der Export bei Beendigung ist in Ziffer 15 geregelt.
18.3 Verbot des Reverse Engineering und der Ableitung
Der Kunde wird es weder selbst vornehmen noch einem Dritten (auch nicht über den Zugang oder die Zugangsdaten des Kunden) gestatten: (a) den Quellcode, die zugrunde liegende Methodik, die Modelle, Algorithmen, die Cluster-Logik oder die Datenstrukturen der Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise abzuleiten oder zu rekonstruieren; (b) das Erscheinungsbild, die Benutzeroberfläche oder das Nutzungserlebnis (Look-and-Feel/UI-UX) der Software nachzuahmen; oder (c) die Software zu Benchmarking-, Test- oder Analysezwecken auszuwerten, um ein konkurrierendes oder im Wesentlichen ähnliches Produkt oder eine solche Dienstleistung zu entwickeln oder einen Dritten dabei zu unterstützen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt: eine Dekompilierung, die zur Herstellung der Interoperabilität nach § 69e UrhG unerlässlich ist, sowie Handlungen zur Fehlerberichtigung und bestimmungsgemäßen Benutzung nach § 69d UrhG bleiben zulässig, soweit diese Rechte vertraglich nicht wirksam ausgeschlossen werden können.
19. Nichtnachbau
19.1
Während der Vertragslaufzeit und für 18 Monate nach Beendigung wird der Kunde die vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Marktdaten, die Methodik, die Modelle sowie sonstige im Rahmen dieses Vertrags erlangten Materialien, Erkenntnisse oder Zugänge der Anbieterin nicht verwenden, um ein Produkt oder eine Dienstleistung zu entwickeln, in Auftrag zu geben, zu finanzieren oder einem Dritten bei deren Entwicklung zu helfen, das bzw. die der Software im Wesentlichen ähnlich ist oder mit ihr konkurriert.
19.2 Reichweite
Diese Ziffer beschränkt ausschließlich die Verwendung der vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und Materialien der Anbieterin. Sie ist kein allgemeines Wettbewerbsverbot. Es bleibt dem Kunden unbenommen, jede geschäftliche Tätigkeit auszuüben, das allgemeine, im Gedächtnis seiner Mitarbeitenden verbliebene Wissen, Können und die Erfahrung zu nutzen sowie Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln oder zu beziehen, die unabhängig und ohne Nutzung oder Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen oder Materialien der Anbieterin geschaffen werden (siehe die Ausnahmen in Ziffer 17.2).
19.3 Angemessenheit und Reduzierung
Die Parteien beabsichtigen, dass diese Beschränkung auf das zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse und der berechtigten geschäftlichen Interessen der Anbieterin Erforderliche begrenzt und in Dauer, Umfang und erfasster Tätigkeit angemessen ist. Sollte ein zuständiges Gericht Dauer, Umfang oder die erfasste Tätigkeit für weiter als zulässig halten, so gilt die Beschränkung mit der geringstmöglichen, gerade noch zulässigen Einschränkung; im Übrigen bleibt der Vertrag nach Ziffer 22 erhalten.
20. Unterlassungsanspruch
20.1
Der Kunde erkennt an, dass ein Verstoß oder drohender Verstoß gegen Ziffer 17, Ziffer 18 oder Ziffer 19 der Anbieterin einen erheblichen Schaden zufügen kann, der durch Schadensersatz allein möglicherweise nicht angemessen ausgeglichen werden kann. Neben Schadensersatz und jedem anderen gesetzlichen oder vertraglichen Rechtsbehelf ist die Anbieterin berechtigt, vorläufigen und endgültigen Unterlassungsrechtsschutz und sonstige Maßnahmen geltend zu machen (in Deutschland einschließlich einer einstweiligen Verfügung und eines Unterlassungsanspruchs), ohne einen konkreten Schaden nachweisen zu müssen und, soweit gesetzlich zulässig, ohne Sicherheitsleistung. Die Ansprüche nach §§ 6 bis 8 GeschGehG bleiben unberührt.
21. Abtretung
21.1
Abtretungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der anderen Partei in Textform; die Anbieterin kann jedoch an verbundene Unternehmen oder im Rahmen von M&A übertragen.
22. Salvatorische Klausel
22.1
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
22.2
Insbesondere gilt: Sollte die nachvertragliche Dauer, der Umfang oder die erfasste Tätigkeit in Ziffer 19 für weiter als zulässig gehalten werden, so entfällt diese Ziffer nicht insgesamt, sondern gilt mit der kürzesten Dauer sowie dem engsten Umfang und der engsten Tätigkeit, die zulässig sind; die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags bleiben in vollem Umfang in Kraft.
23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
23.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
23.2
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
24. Fortbestehende Regelungen
24.1
Regelungen, die ihrer Natur nach fortgelten sollen, überdauern die Beendigung, insbesondere: Vertraulichkeit, Verwendungsverbot und Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Ziffer 17, einschließlich des nachvertraglichen Verwendungsverbots nach 17.3 und der Weitergabepflicht nach 17.5); geistiges Eigentum und das Verbot des Reverse Engineering und der Ableitung (Ziffer 18, einschließlich 18.3); Nichtnachbau (Ziffer 19, für den dort bestimmten Zeitraum); Unterlassungsanspruch (Ziffer 20); Rückgabe/Löschung; Haftung; anwendbares Recht; sowie Wechsel, Portabilität und Ausstieg bis zum Abschluss des Wechsels.
25. Gesamtvereinbarung und Änderungen
25.1
Dieser Vertrag zusammen mit dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung und diesen Nutzungsbedingungen bildet die vollständige Vereinbarung.
25.2
Änderungen bedürfen der Textform; Ziffer 1.3 gilt für unwesentliche Änderungen.
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
Diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ergänzt den Nutzungsvertrag zwischen dem Kunden („Verantwortlicher”) und der Future Demand GmbH („Auftragsverarbeiter”) und wird gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
DPA 1. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung
DPA 1.1
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen zum Zwecke der Erbringung der Leistungen. Gegenstand, Art, Zweck, Datenarten und Kategorien Betroffener sind in Anlage 1 geregelt.
DPA 2. Dauer
DPA 2.1
Diese Vereinbarung gilt für die Dauer des Nutzungsvertrags. Pflichten zur Vertraulichkeit, Rückgabe/Löschung und Audit überdauern die Beendigung.
DPA 3. Rechte und Pflichten des Verantwortlichen
DPA 3.1
Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und den Schutz der Betroffenenrechte zuständig.
DPA 3.2
Weisungen erfolgen in Textform. Mündliche Weisungen sind unverzüglich in Textform zu bestätigen.
DPA 4. Pflichten des Auftragsverarbeiters
DPA 4.1
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung, sofern nicht gesetzlich verpflichtet.
DPA 4.2
Der Auftragsverarbeiter gewährleistet die Vertraulichkeitsverpflichtung aller zur Verarbeitung befugten Personen.
DPA 4.3
Der Auftragsverarbeiter trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen (Anlage 2).
DPA 4.4
Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Auftragsverarbeiter unverzüglich.
DPA 4.5
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei Betroffenenrechten sowie bei Art. 32–36 DSGVO durch geeignete Maßnahmen.
DPA 4.6
Der Auftragsverarbeiter stellt alle zur Einhaltung von Art. 28 DSGVO erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht Audits und Inspektionen.
DPA 5. Unterauftragsverarbeiter
DPA 5.1
Der Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern. Die aktuelle Liste wird unter future-demand.com/legal/subprocessors geführt. Verantwortliche können dort Benachrichtigungen über Änderungen abonnieren.
DPA 5.2
Änderungen (Hinzufügungen oder Austausche) werden mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt; der Verantwortliche kann aus datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen.
DPA 5.3
Bei berechtigtem Widerspruch wird der Auftragsverarbeiter auf den Einsatz verzichten oder eine Alternative vorschlagen. Ohne Einigung kann der Verantwortliche gemäß Teil A, Ziffer 15 (Wechselrecht) kündigen; die Entgelte richten sich nach Ziffer 10.4.
DPA 5.4
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet Unterauftragsverarbeiter vertraglich zu den gleichen Pflichten.
DPA 6. Rückgabe oder Löschung personenbezogener Daten
DPA 6.1
Bei Beendigung löscht oder retourniert der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle personenbezogenen Daten, im Einklang mit Teil A, Ziffer 15, und vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
DPA 7. Internationale Datentransfers
DPA 7.1
Übermittlungen in Drittländer erfolgen nur auf dokumentierte Weisung oder nach Unionsrecht und stützen sich auf einen Angemessenheitsbeschluss, die Standardvertragsklauseln oder einen anderen Übertragungsmechanismus nach Kapitel V DSGVO.
Anlage 1 — Gegenstand, Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung
Art und Zweck der Datenverarbeitung:
- Gewinnung von Zielgruppen-Insights, Erstellung und Optimierung von Marketingkampagnen und zugehörige Analysen für Geschäftskunden in Live-Entertainment, Kultur und Veranstaltungen.
Art der personenbezogenen Daten:
- Berufliche Kontakt- und Organisationsdaten: Nachname, Vorname, Geschlecht, Anschrift, E-Mail, Telefon.
- Private Kontakt- und Identifikationsdaten: Name, Geschlecht, Anschrift, E-Mail, Telefon, Geburtstag.
- Vertrags- und Transaktionsdaten: erworbene Produkte, Kaufdatum, Kaufpreis, Garantien, Nutzungs-/Logdaten.
- Daten zu persönlichen Verhältnissen: Familienstand, ggf. Angaben zu Ehepartnern/Kindern.
- Bankdaten: IBAN/BIC.
Kategorien betroffener Personen:
- Kunden des Verantwortlichen.
- Sonstige natürliche Personen, deren Daten der Verantwortliche rechtmäßig erhält.
Anlage 2 — Technische und organisatorische Maßnahmen
Vertraulichkeit und Verschlüsselung (Art. 32 Abs. 1 lit. a, b DSGVO):
- Verschlossene Eingangstüren, Sicherheitsschlösser, begleitete Besucher, Videoüberwachung.
- Betrieb in externen Rechenzentren mit durch den Dienstleister gewährleisteter Zutrittskontrolle.
- Benutzerrechte/-profile, Verschlüsselung/VPN, Firewalls, durchgesetzte Passwortrichtlinie.
- Aufgabenbezogene Einzelrechte, regelmäßig überprüft; hardwareverschlüsselte Mobilgeräte.
- Trennung von Produktiv-/Testsystemen, Berechtigungskonzept, definierte Datenbankrechte.
Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO):
- Verschlüsselte Austauschplattformen; Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.
- VPN zwischen Client und Server; nur verschlüsselte Firmen-Datenträger.
- Automatisierte Protokollierung von Eingabe/Änderung/Löschung; Nachvollziehbarkeit über Einzelnutzer.
Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b–c DSGVO):
- Verfügbarkeitskontrolle durch regelmäßige Backups.
Regelmäßige Überprüfung (Art. 32 Abs. 1 lit. d, Art. 25 Abs. 1 DSGVO):
- Sorgfältige Auswahl der Auftragnehmer, klare Verträge, Kontrolle durch Geschäftsleitung/DSB.
- Dokumentiertes Datenschutz-Managementsystem, regelmäßige Schulungen, bestellter DSB.
- Pseudonymisierung personenbezogener Auswertungen, soweit möglich.
Datenschutzbeauftragter: Future Demand GmbH, Köpenicker Str 145, 10997 Berlin +49 30 403 656 100 · privacy@future-demand.com
Anlage 3 — Unterauftragsverarbeiter
Aktuelle Liste
Die maßgebliche, aktuelle Liste wird unter /legal/subprocessors geführt. Die dortige Übersicht ist Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen.
Teil B — United States of America and Canada
Nur in englischer Sprache / English only. Part B applies where the Customer has its registered office, head office or principal place of business in the United States of America or Canada. Defined terms carry the same meaning as in Part A unless expressly modified. Except as varied below, the provisions of Part A apply mutatis mutandis.
Part B 1. General Provisions
Part B 1.1
Future Demand GmbH, Köpenicker Str 145, 10997 Berlin, Germany, HRB 231043 B (“Provider”), develops and distributes Software in the business-to-business market. The specific services, scope and prices are set out in the applicable Quote or Order Confirmation. The Parties enter into a Software-as-a-Service Agreement (“Agreement”) through the Order Process on the Provider’s Website or through an Order Confirmation issued by the Provider.
Part B 1.2
Part A, Section 1.3 (amendments) applies mutatis mutandis.
Part B 2. Services, Provision, Rights of Use, Storage, SLA, Customer Data
Part B 2.1
Part A, Sections 2 through 8 apply mutatis mutandis.
Part B 3. Warranty
Part B 3.1
The Services are provided on an “AS IS” and “AS AVAILABLE” basis. The Provider disclaims, to the fullest extent permitted by law, all warranties not expressly set out in this Agreement, including implied warranties of merchantability, fitness for a particular purpose and non-infringement.
Part B 4. Remuneration and Billing
Part B 4.1
Billing is fully upfront: the full amount for the selected billing term (quarterly or annual) is due at the beginning of that term. No arrears, monthly or pro-rata invoicing is offered. Variable or usage-based fees are billed upfront on an estimated basis and reconciled at the end of the term, or added to the next upfront invoice.
Part B 4.2
All amounts are net, exclusive of any applicable sales taxes, VAT, GST, HST or similar, which will be added at the statutory rate. Payments are made through the payment portal provided by the Provider.
Part B 4.3
The Provider’s claim to remuneration for a given billing term arises with conclusion of the Agreement or start of the term, whichever is later, and is independent of actual use. Upon termination by the Customer, prepaid fees for the current billing term are non-refundable; the Provider shall have no claim in respect of subsequent billing terms.
Part B 4.4
The price adjustment provisions of Part A, Section 10.5 apply mutatis mutandis.
Part B 4.5
Late payments bear interest at 1.5% per month, calculated daily and compounded monthly, or the highest rate permitted under applicable law, whichever is lower. Part A, Section 10.7 otherwise applies mutatis mutandis.
Part B 5. Term and Termination
Part B 5.1
The minimum term is the billing term selected in the Order Process (three or twelve months) and begins with operational provision of the Software. The Agreement automatically renews for the same billing term unless terminated in accordance with this Section.
Part B 5.2
Ordinary termination requires notice in text form. For quarterly terms, the notice period is two weeks before the end of the current term. For annual terms, the notice period is three months before the end of the current term. Prepaid fees for the current term are non-refundable.
Part B 5.3
Part B Customers are not covered by the switching rights of Regulation (EU) 2023/2854. Nonetheless, the Provider offers reasonable exit support on termination, including export of raw input data and derived data in a machine-readable, commonly used and structured format, at the Provider’s then-current exit-support rates. Receiving such exported data does not grant the Customer any right to the Provider’s Confidential Information, trade secrets, methodology or models, and does not displace the obligations in Part B Section 9.
Part B 5.4
No later than thirty days after termination takes effect, the Provider shall delete the Customer’s personal data from its systems, subject to retention obligations required by applicable law, and shall confirm such deletion in text form on request.
Part B 6. Data Protection and Privacy
Part B 6.1
The Parties comply with applicable data-protection laws, including, where applicable, the California Consumer Privacy Act (CCPA) as amended by the CPRA, and the Canadian Personal Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA).
Part B 6.2
Where personal data of EU data subjects is processed, the Agreement on Commissioned Processing in Part A, Section II, applies as if incorporated here, together with the Standard Contractual Clauses (Module 2, Commission Implementing Decision (EU) 2021/914) and any additional safeguards required.
Part B 7. Limitation of Liability
Part B 7.1
To the maximum extent permitted by applicable law, neither Party is liable for any indirect, incidental, consequential, special, exemplary or punitive damages, including loss of profits, revenue, data or goodwill.
Part B 7.2
Each Party’s aggregate liability shall not exceed the fees paid or payable by the Customer during the twelve months preceding the event giving rise to liability.
Part B 7.3
The limitations do not apply to (a) indemnification obligations, (b) breach of confidentiality, non-use or trade-secret obligations, (c) infringement or misappropriation of intellectual property or trade secrets, (d) breach of the non-replication or anti-reverse-engineering obligations, or (e) amounts due under the Agreement.
Part B 8. Indemnification
Part B 8.1
The Provider shall defend and indemnify the Customer against third-party claims that the Services, as provided and used in accordance with this Agreement, infringe a US or Canadian patent, copyright or trade secret.
Part B 8.2
The Customer shall defend and indemnify the Provider against third-party claims arising from (a) the Customer Data, (b) the Customer’s breach of this Agreement, or (c) the Customer’s use of the Services in violation of law.
Part B 9. Confidentiality, Non-Use, Trade Secrets, Anti-Reverse-Engineering and Non-Replication
Part B 9.1 Confidential Information and non-use
Each Party treats the other’s Confidential Information in strict confidence and uses it solely for the purposes of this Agreement. The Provider’s “Confidential Information” includes, without limitation, the Software, Market Data, the Provider’s methodology, forecasting and audience models, cluster logic, algorithms, scoring and ranking approaches, data structures, interfaces, and non-public technical, commercial and operational information. The exceptions are information that is publicly available without breach, was previously known free of any confidentiality obligation, was independently developed without use of the disclosing Party’s Confidential Information, or must be disclosed by law or legal process (with prior notice where lawful). During the term and after termination, for as long as the information remains confidential or a trade secret, the Customer shall not — and shall ensure its affiliates, personnel, contractors, agents and partners do not — use or disclose the Provider’s Confidential Information to develop, or to assist or enable any third party to develop, any product, service, model or dataset.
Part B 9.2 Trade secrets
The Provider’s methodology, models, cluster logic, algorithms, data structures and non-public technical, commercial and operational information constitute trade secrets under the US Defend Trade Secrets Act, 18 U.S.C. §§ 1836 et seq. (“DTSA”), and applicable US state law (including the trade-secret law of the State of New York), and, for Canadian Customers, are subject to protection for breach of confidence at common law and under applicable provincial law. The Provider takes reasonable measures to keep this information secret. The Customer shall not misappropriate, use or disclose such trade secrets except as permitted under this Agreement.
Part B 9.3 DTSA immunity notice
Notice under 18 U.S.C. § 1833(b): an individual shall not be held criminally or civilly liable under any federal or state trade-secret law for the disclosure of a trade secret that is made (i) in confidence to a federal, state or local government official, or to an attorney, solely for the purpose of reporting or investigating a suspected violation of law, or (ii) in a complaint or other document filed in a lawsuit or other proceeding, if such filing is made under seal.
Part B 9.4 Anti-reverse-engineering and no-derivation
The Customer shall not, and shall not permit any third party (including through the Customer’s access or credentials) to: (a) reverse engineer, decompile, disassemble or otherwise attempt to derive or reconstruct the source code, underlying methodology, models, algorithms, cluster logic or data structures of the Software; (b) copy or imitate the look-and-feel, user interface or user experience of the Software; or (c) benchmark, test or analyse the Software for the purpose of building, or assisting a third party to build, a competing or substantially similar product or service, except to the narrow extent applicable law expressly permits and such right cannot be waived by contract.
Part B 9.5 Non-replication
During the term and for 18 months after termination, the Customer shall not use the Provider’s Confidential Information, trade secrets, Market Data, methodology, models or any other materials, insights or access obtained under this Agreement to build, commission, fund, or assist any third party in building a product or service that is substantially similar to, or that competes with, the Software. This Section is a restrictive covenant limited to the use of the Provider’s Confidential Information, trade secrets and materials and is not a general non-compete; the Customer remains free to carry on any business and to develop products independently created without use of the Provider’s Confidential Information or materials. The Parties intend this covenant to be reasonable and enforceable; if a court holds any part overbroad, it shall be enforced to the maximum extent permitted by applicable law and otherwise reformed or severed in accordance with Part B Section 11 and applicable law.
Part B 9.6 Flow-down to third parties
Where the Customer gives any third party — including a CRM, technology, agency or analytics supplier — access to the Services or to the Provider’s Confidential Information, the Customer shall first bind that third party in writing to confidentiality, non-use and anti-reverse-engineering obligations at least as protective as this Section 9, and remains fully responsible and liable for any act or omission of such third party as if it were the Customer’s own.
Part B 9.7 Injunctive relief
The Customer acknowledges that a breach or threatened breach of this Section 9 may cause the Provider irreparable harm for which monetary damages would be an inadequate remedy. Accordingly, in addition to any other remedy, the Provider is entitled to seek temporary, preliminary and permanent injunctive and other equitable relief, without the necessity of proving actual damages and, to the extent permitted by applicable law, without the requirement to post bond or other security. Notwithstanding the arbitration provision in Part B Section 12.2, either Party may apply to a court of competent jurisdiction for interim or preliminary injunctive or equitable relief to protect Confidential Information, trade secrets or intellectual property pending the constitution of the arbitral tribunal, without waiving arbitration.
Part B 9.8 Survival
This Section 9 survives termination of the Agreement.
Part B 10. Miscellaneous
Part B 10.1
To the extent not addressed in Part B Section 9, the provisions of Part A on confidentiality, intellectual property, assignment, severability, and surviving terms apply mutatis mutandis.
Part B 10.2
Notices shall be given in text form to the addresses set out in the Order Confirmation or to such other address as a Party may designate; they are effective upon receipt.
Part B 11. Severability
Part B 11.1
If any provision of Part B is held invalid or unenforceable, the remaining provisions remain in full force. A provision held overbroad — in particular the non-replication covenant in Part B Section 9.5 — shall, to the maximum extent permitted by applicable law, be reformed and enforced as narrowed (or, where reformation is not available under applicable law, severed) so as to give the greatest lawful effect to the Parties’ intent while preserving the remainder of the Agreement.
Part B 12. Governing Law and Dispute Resolution
Part B 12.1
This Agreement is governed by the laws of the State of New York (for US Customers) or the Province of Ontario (for Canadian Customers), without regard to conflict-of-laws rules.
Part B 12.2
Any dispute arising out of or in connection with this Agreement shall be resolved by final and binding arbitration administered by the International Centre for Dispute Resolution under its International Arbitration Rules, seated in New York, New York (for US Customers) or Toronto, Ontario (for Canadian Customers), in English. Judgment on the award may be entered in any court of competent jurisdiction. This Section is subject to the right to seek interim injunctive relief from a court under Part B Section 9.7.
Part B 13. Entire Agreement
Part B 13.1
This Agreement, together with the applicable Quote or Order Confirmation, constitutes the entire agreement of the Parties. Any amendment requires text form to be effective.